Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der Nephilius Rent Car GmbH für die Vermietung von Fahrzeugen («Vermieterin»). Sie gelten für alle Reservationen und Mietverträge zwischen der Vermieterin und dem Mieter.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die Miete von Fahrzeugen der Vermieterin. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, soweit die Vermieterin ihnen schriftlich zustimmt. Mit der Reservation bzw. der Unterzeichnung des Mietvertrags anerkennt der Mieter diese AGB.
2. Mietgegenstand und Vertragsparteien
Mietgegenstand ist das im Mietvertrag bezeichnete Fahrzeug samt Zubehör und Papieren. Vermieterin ist die Nephilius Rent Car GmbH, Hardstrasse 78, 4657 Dulliken. Mieter ist die im Mietvertrag genannte natürliche oder juristische Person.
3. Reservation und Vertragsabschluss
Eine über die Website oder per Nachricht übermittelte Reservationsanfrage ist unverbindlich und stellt noch keinen Mietvertrag dar. Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch die Vermieterin und – bei Übergabe – mit Unterzeichnung des Mietvertrags zustande. Die auf der Website angezeigten Verfügbarkeiten sind Richtwerte ohne Gewähr.
4. Mietdauer und Preise
Die Fahrzeuge werden stundenweise vermietet (3, 6, 12 oder 24 Stunden sowie 48 Stunden und mehr nach Vereinbarung). Es gelten die auf der Website angegebenen Preise, wahlweise im Tarif mit oder ohne Kilometerbegrenzung. Die Mietdauer beginnt und endet zu den im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkten.
5. Anforderungen an den Mieter und die Fahrer
- Mindestalter: [z. B. 25 Jahre];
- gültiger Führerausweis der Kategorie B, anerkannt in der Schweiz, seit mindestens [z. B. 3 Jahren];
- Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises (ID oder Pass) bei der Übergabe;
- nur die im Mietvertrag namentlich eingetragenen Personen dürfen das Fahrzeug führen.
Die Vermieterin kann eine Vermietung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
6. Kaution
Vor der Übergabe ist eine Kaution von [Betrag in CHF] zu hinterlegen. Die Vermieterin ist berechtigt, offene Forderungen (z. B. Schäden, Selbstbehalt, Bussen, Reinigung, Mehrkilometer) mit der Kaution zu verrechnen. Die Rückerstattung erfolgt nach ordnungsgemässer Rückgabe und Prüfung des Fahrzeugs.
7. Versicherung und Selbstbehalt
Die Fahrzeuge sind haftpflicht- und vollkaskoversichert. Im Schaden- oder Diebstahlfall trägt der Mieter den Selbstbehalt von [Betrag in CHF] pro Ereignis. Bei grobfahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten, Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss, nicht autorisierten Fahrern oder Verstoss gegen diese AGB kann die volle Haftung des Mieters bestehen und der Versicherungsschutz entfallen.
8. Kilometerbegrenzung und Mehrkilometer
Im Tarif «mit Kilometerbegrenzung» sind die auf der Website angegebenen Freikilometer enthalten. Jeder zusätzlich gefahrene Kilometer wird mit [Betrag in CHF pro km] verrechnet. Im Tarif «ohne Kilometerbegrenzung» sind die gefahrenen Kilometer unbegrenzt; ausgenommen bleiben missbräuchliche Nutzung und Fahrten ins Ausland ohne Zustimmung.
9. Pflichten des Mieters
- das Fahrzeug sorgfältig und bestimmungsgemäss zu behandeln und alle Verkehrsregeln einzuhalten;
- das Fahrzeug nicht an Dritte weiterzuvermieten oder zu überlassen;
- keine Rennen, Track-Days oder Fahrten auf nicht öffentlichen Strecken ohne schriftliche Zustimmung;
- das Fahrzeug nicht für die Beförderung von Personen oder Gütern gegen Entgelt, für rechtswidrige Zwecke oder unter Einfluss von Alkohol/Drogen zu nutzen;
- Rauchen und die Beförderung von Tieren sind ohne Zustimmung untersagt;
- Fahrten ins Ausland bedürfen der vorgängigen Zustimmung der Vermieterin.
Bussen, Gebühren und Strafen, die während der Mietdauer anfallen, gehen zulasten des Mieters.
10. Treibstoff
Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht vollgetankt, werden der fehlende Treibstoff sowie eine Betankungspauschale von [Betrag in CHF] verrechnet. Es ist der vom Hersteller vorgeschriebene Treibstoff zu verwenden.
11. Rückgabe
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt, am vereinbarten Ort und im vertragsgemässen Zustand zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe wird pro angefangene Stunde [Betrag in CHF] verrechnet, vorbehältlich weitergehender Ansprüche. Eine verspätete Rückgabe ist der Vermieterin unverzüglich anzuzeigen.
12. Schäden, Unfall und Diebstahl
Jeder Unfall, Schaden, Diebstahl oder jede Beschädigung ist der Vermieterin unverzüglich zu melden. Bei Unfällen mit Dritten, Personenschäden oder Diebstahl ist zwingend die Polizei beizuziehen. Der Mieter hat ein vollständiges Schadenprotokoll zu erstellen und darf keine Schuldanerkenntnis abgeben.
13. Haftung der Vermieterin
Die Vermieterin haftet nicht für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände sowie für indirekte Schäden oder Folgeschäden. Kann ein reserviertes Fahrzeug aus Gründen, die die Vermieterin nicht zu vertreten hat (z. B. Vorschaden, höhere Gewalt), nicht bereitgestellt werden, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
14. Stornierung und Annullation
Stornierungen sind frühzeitig mitzuteilen. Es gelten folgende Annullationsbedingungen: [Fristen und allfällige Gebühren eintragen, z. B. kostenlos bis 48 h vorher]. Bei Nichterscheinen ohne Absage kann der vereinbarte Mietpreis ganz oder teilweise in Rechnung gestellt werden.
15. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Vermieterin in Dulliken (Kanton Solothurn).
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: Juni 2026